Rechtsanwalt Armin Geiger, LL.M.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht in Stuttgart und Ludwigsburg

Ich berate Unternehmen im Datenschutzrecht – zu DSGVO und BDSG, zur Auftragsverarbeitung, zu Beschäftigtendaten, KI-Tools und Datenpannen. Auf Wunsch übernehme ich die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder unterstütze laufend als externe Datenschutzabteilung.

Qualifikation
Rechtsanwalt und Volljurist, LL.M., Datenschutzbeauftragter (TÜV), Information Security Officer nach ISO/IEC 27000 (TÜV)
Region
Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und Baden-Württemberg, bundesweit remote
Erfahrung
Konzerndatenschutzbeauftragter und Syndikusrechtsanwalt in Automotive, Finanzdienstleistung, Industrie und Immobilien

Worum es geht

Recht und Informationssicherheit aus einer Hand.

Datenschutzfragen entstehen selten in der Theorie. Sie entstehen, wenn ein neues Tool eingeführt werden soll, ein Kunde ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sehen möchte, ein Dienstleister einen Vertrag vorlegt, die Personalabteilung Beschäftigtendaten auswerten will – oder wenn tatsächlich etwas schiefgegangen ist.

In solchen Situationen hilft keine abstrakte Rechtsmeinung. Es braucht eine Einordnung, die beides zusammenbringt: die rechtliche Bewertung und die Frage, wie sich das technisch und organisatorisch umsetzen lässt. Genau an dieser Nahtstelle arbeite ich – als Rechtsanwalt und zugleich zertifizierter Information Security Officer nach ISO/IEC 27000.

Profil

Warum ich diese Themen aus der Unternehmenspraxis kenne.

Ich bin seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und war die vergangenen Jahre überwiegend inhouse tätig – als Syndikusrechtsanwalt, Konzerndatenschutzbeauftragter und Fachreferent Datenschutz. Datenschutz habe ich dort nicht nur bewertet, sondern aufgebaut, dokumentiert und mit Fachbereichen, IT und Geschäftsleitung durchgesetzt.

Deshalb interessiert mich in der Beratung nicht allein, was rechtlich vertretbar ist, sondern was ein Unternehmen tatsächlich umsetzen kann – und in welcher Reihenfolge.

Zum Datenschutzrecht

Automotive und Finanzdienstleistung

Datenschutz für digitale Services, IT-Systeme und internationale Abstimmung bei einem Finanzdienstleister der Automobilbranche und in der Konzern-IT eines Automobilherstellers.

Konzerndatenschutzbeauftragter

Aufbau und Betrieb von Datenschutz- und Compliance-Managementsystemen mit Richtlinien, Prozessen, Vorlagen und Schulungen.

Industrie und Immobilien

Inhouse-Beratung im produzierenden Gewerbe sowie in der Projektentwicklung – von Produkthaftung und Outsourcing bis zu Miet- und Beschäftigtendaten.

Zertifiziert in beiden Feldern

Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Information Security Officer nach ISO/IEC 27000 (TÜV) – die technisch-organisatorische Seite muss nicht extern eingekauft werden.

Themen

Womit Unternehmen typischerweise auf mich zukommen.

01

Externer Datenschutzbeauftragter

Die DSB-Funktion extern besetzen: Benennung, Jahresplanung, Schulung, Berichte und feste Ansprechbarkeit für Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörde.

Externen DSB ansehen

02

Muss ich einen DSB benennen?

Maßgeblich sind nicht nur Mitarbeiterzahlen, sondern Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung. Neben der DSGVO ist § 38 BDSG entscheidend.

Pflicht prüfen

03

Datenschutz-Check

Eine geordnete Bestandsaufnahme statt einer langen Mängelliste: Wo steht das Unternehmen, was ist dringend, was kann warten?

Datenschutz-Check ansehen

04

AVV und Dienstleister

Cloud, SaaS, Lohnabrechnung, Newsletter und externe Tools brauchen belastbare Verträge nach Art. 28 DSGVO – und eine echte Risikoprüfung.

AVV prüfen

05

Datenpanne

Wenn etwas passiert ist, zählen Einordnung, Fristen, die Meldung nach Art. 33 DSGVO, die Information Betroffener und saubere Dokumentation.

Datenpanne prüfen

06

Beschäftigtendaten

HR-Systeme, Bewerbungen, Arbeitszeiterfassung, Krankheitsdaten und interne IT sind sensibel – und häufig Anlass für Konflikte.

Beschäftigtendatenschutz ansehen

07

KI-Tools

Bevor ein KI-Tool freigegeben wird: Welche Daten fließen wohin, welche Rolle hat der Anbieter, was ist zu dokumentieren, was zu regeln?

KI und Datenschutz ansehen

08

Kleine Unternehmen

Auch ohne eigene Rechtsabteilung gelten die Grundlagen: Website, Dienstleister, Löschfristen, Betroffenenrechte und Sicherheit.

Checkliste ansehen

09

Website-Datenschutz

Datenschutzerklärung, Cookies, Kontaktformular, Tracking, Newsletter, Karten und Schriften sollten zur tatsächlichen Website passen.

Website prüfen

Zusammenarbeit

Remote im Alltag, vor Ort wenn es hilft.

Datenschutzbetreuung funktioniert heute überwiegend digital: Videotermine, geteilte Dokumente, kurze Rückfragen per Telefon oder E-Mail. Das hält die Wege kurz – für Sie wie für mich.

Wenn es sinnvoll ist, komme ich zu Ihnen: für Auftaktgespräche, Schulungen, Begehungen oder Termine mit der Geschäftsleitung. Im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn ist das kurzfristig möglich, darüber hinaus nach Absprache.

Feste Ansprechbarkeit

Sie sprechen durchgehend mit derselben Person – nicht mit wechselnden Bearbeitern.

Verständliche Sprache

Sie erhalten Antworten, mit denen sich entscheiden lässt, keine Textbausteine ohne Entscheidungshilfe.

Planbare Kosten

Laufende Betreuung als monatliche Pauschale, Projekte zum Festpreis, Einzelfragen nach Aufwand.

Bundesweit möglich

Sitz in Freiberg am Neckar, tätig in ganz Baden-Württemberg und bundesweit.

FAQ

Häufige Fragen zum Einstieg

Beraten Sie auch Unternehmen außerhalb von Stuttgart und Ludwigsburg?

Ja. Der Sitz ist Freiberg am Neckar zwischen Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn. Die laufende Betreuung findet überwiegend remote statt und funktioniert deshalb bundesweit. Persönliche Termine sind in der Region kurzfristig, darüber hinaus nach Absprache möglich.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter?

Eine Benennungspflicht kann sich bereits ab 20 Personen ergeben, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind – unabhängig davon auch aus Art und Umfang der Verarbeitung. Ob eine Pflicht besteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Die Einordnung finden Sie auf der Seite Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Was kostet Datenschutzberatung?

Laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter wird als monatliche Pauschale vereinbart und richtet sich nach Unternehmensgröße und Verarbeitungsumfang. Ein Datenschutz-Check wird zum Festpreis angeboten. Einzelfragen rechne ich nach Aufwand ab. Sie erhalten vorab eine Einschätzung, keine offene Rechnung.

Wir haben schon eine IT-Firma für Datenschutz. Was ist der Unterschied?

IT-Dienstleister decken die technische Seite ab, treffen aber keine rechtliche Bewertung und übernehmen keine anwaltliche Verantwortung. Umgekehrt fehlt vielen Kanzleien der Zugang zur technisch-organisatorischen Umsetzung. Ich bin Rechtsanwalt und zugleich zertifizierter Information Security Officer nach ISO/IEC 27000 – beide Seiten kommen aus einer Hand.

Wie schnell können Sie bei einer Datenpanne reagieren?

Bei einem Datenschutzvorfall läuft die Frist des Art. 33 DSGVO ab Kenntnis des Verantwortlichen – nicht ab meiner Beauftragung. Melden Sie sich deshalb sofort telefonisch. Die ersten Schritte klären wir noch am selben Tag. Mehr dazu auf der Seite Datenpanne DSGVO.

Übernehmen Sie auch die Datenschutzerklärung für unsere Website?

Ja, aber nicht als Textbaustein. Eine belastbare Datenschutzerklärung setzt voraus, dass geprüft wird, was die Website tatsächlich einbindet: Tracking, Karten, Schriften, Videos, Newsletter und Kontaktformulare. Siehe Website-Datenschutz.

Nächster Schritt

Sie haben ein konkretes Datenschutzthema?

Eine kurze Nachricht genügt: Branche, ungefähre Unternehmensgröße und der aktuelle Anlass. Zum Beispiel DSB-Pflicht, AVV-Prüfung, Datenpanne, Datenschutz-Check, ein neues KI-Tool oder laufende Betreuung. Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.