Automotive und Finanzdienstleistung
Datenschutz für digitale Services, IT-Systeme und internationale Abstimmung bei einem Finanzdienstleister der Automobilbranche und in der Konzern-IT eines Automobilherstellers.
Rechtsanwalt Armin Geiger, LL.M.
Ich berate Unternehmen im Datenschutzrecht – zu DSGVO und BDSG, zur Auftragsverarbeitung, zu Beschäftigtendaten, KI-Tools und Datenpannen. Auf Wunsch übernehme ich die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder unterstütze laufend als externe Datenschutzabteilung.
Worum es geht
Datenschutzfragen entstehen selten in der Theorie. Sie entstehen, wenn ein neues Tool eingeführt werden soll, ein Kunde ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sehen möchte, ein Dienstleister einen Vertrag vorlegt, die Personalabteilung Beschäftigtendaten auswerten will – oder wenn tatsächlich etwas schiefgegangen ist.
In solchen Situationen hilft keine abstrakte Rechtsmeinung. Es braucht eine Einordnung, die beides zusammenbringt: die rechtliche Bewertung und die Frage, wie sich das technisch und organisatorisch umsetzen lässt. Genau an dieser Nahtstelle arbeite ich – als Rechtsanwalt und zugleich zertifizierter Information Security Officer nach ISO/IEC 27000.
Profil
Ich bin seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und war die vergangenen Jahre überwiegend inhouse tätig – als Syndikusrechtsanwalt, Konzerndatenschutzbeauftragter und Fachreferent Datenschutz. Datenschutz habe ich dort nicht nur bewertet, sondern aufgebaut, dokumentiert und mit Fachbereichen, IT und Geschäftsleitung durchgesetzt.
Deshalb interessiert mich in der Beratung nicht allein, was rechtlich vertretbar ist, sondern was ein Unternehmen tatsächlich umsetzen kann – und in welcher Reihenfolge.
Datenschutz für digitale Services, IT-Systeme und internationale Abstimmung bei einem Finanzdienstleister der Automobilbranche und in der Konzern-IT eines Automobilherstellers.
Aufbau und Betrieb von Datenschutz- und Compliance-Managementsystemen mit Richtlinien, Prozessen, Vorlagen und Schulungen.
Inhouse-Beratung im produzierenden Gewerbe sowie in der Projektentwicklung – von Produkthaftung und Outsourcing bis zu Miet- und Beschäftigtendaten.
Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Information Security Officer nach ISO/IEC 27000 (TÜV) – die technisch-organisatorische Seite muss nicht extern eingekauft werden.
Themen
Die DSB-Funktion extern besetzen: Benennung, Jahresplanung, Schulung, Berichte und feste Ansprechbarkeit für Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörde.
Maßgeblich sind nicht nur Mitarbeiterzahlen, sondern Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung. Neben der DSGVO ist § 38 BDSG entscheidend.
Eine geordnete Bestandsaufnahme statt einer langen Mängelliste: Wo steht das Unternehmen, was ist dringend, was kann warten?
Cloud, SaaS, Lohnabrechnung, Newsletter und externe Tools brauchen belastbare Verträge nach Art. 28 DSGVO – und eine echte Risikoprüfung.
Wenn etwas passiert ist, zählen Einordnung, Fristen, die Meldung nach Art. 33 DSGVO, die Information Betroffener und saubere Dokumentation.
HR-Systeme, Bewerbungen, Arbeitszeiterfassung, Krankheitsdaten und interne IT sind sensibel – und häufig Anlass für Konflikte.
Bevor ein KI-Tool freigegeben wird: Welche Daten fließen wohin, welche Rolle hat der Anbieter, was ist zu dokumentieren, was zu regeln?
Auch ohne eigene Rechtsabteilung gelten die Grundlagen: Website, Dienstleister, Löschfristen, Betroffenenrechte und Sicherheit.
Datenschutzerklärung, Cookies, Kontaktformular, Tracking, Newsletter, Karten und Schriften sollten zur tatsächlichen Website passen.
Zusammenarbeit
Datenschutzbetreuung funktioniert heute überwiegend digital: Videotermine, geteilte Dokumente, kurze Rückfragen per Telefon oder E-Mail. Das hält die Wege kurz – für Sie wie für mich.
Wenn es sinnvoll ist, komme ich zu Ihnen: für Auftaktgespräche, Schulungen, Begehungen oder Termine mit der Geschäftsleitung. Im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn ist das kurzfristig möglich, darüber hinaus nach Absprache.
Sie sprechen durchgehend mit derselben Person – nicht mit wechselnden Bearbeitern.
Sie erhalten Antworten, mit denen sich entscheiden lässt, keine Textbausteine ohne Entscheidungshilfe.
Laufende Betreuung als monatliche Pauschale, Projekte zum Festpreis, Einzelfragen nach Aufwand.
Sitz in Freiberg am Neckar, tätig in ganz Baden-Württemberg und bundesweit.
FAQ
Ja. Der Sitz ist Freiberg am Neckar zwischen Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn. Die laufende Betreuung findet überwiegend remote statt und funktioniert deshalb bundesweit. Persönliche Termine sind in der Region kurzfristig, darüber hinaus nach Absprache möglich.
Eine Benennungspflicht kann sich bereits ab 20 Personen ergeben, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind – unabhängig davon auch aus Art und Umfang der Verarbeitung. Ob eine Pflicht besteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Die Einordnung finden Sie auf der Seite Datenschutzbeauftragter Pflicht.
Laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter wird als monatliche Pauschale vereinbart und richtet sich nach Unternehmensgröße und Verarbeitungsumfang. Ein Datenschutz-Check wird zum Festpreis angeboten. Einzelfragen rechne ich nach Aufwand ab. Sie erhalten vorab eine Einschätzung, keine offene Rechnung.
IT-Dienstleister decken die technische Seite ab, treffen aber keine rechtliche Bewertung und übernehmen keine anwaltliche Verantwortung. Umgekehrt fehlt vielen Kanzleien der Zugang zur technisch-organisatorischen Umsetzung. Ich bin Rechtsanwalt und zugleich zertifizierter Information Security Officer nach ISO/IEC 27000 – beide Seiten kommen aus einer Hand.
Bei einem Datenschutzvorfall läuft die Frist des Art. 33 DSGVO ab Kenntnis des Verantwortlichen – nicht ab meiner Beauftragung. Melden Sie sich deshalb sofort telefonisch. Die ersten Schritte klären wir noch am selben Tag. Mehr dazu auf der Seite Datenpanne DSGVO.
Ja, aber nicht als Textbaustein. Eine belastbare Datenschutzerklärung setzt voraus, dass geprüft wird, was die Website tatsächlich einbindet: Tracking, Karten, Schriften, Videos, Newsletter und Kontaktformulare. Siehe Website-Datenschutz.
Nächster Schritt
Eine kurze Nachricht genügt: Branche, ungefähre Unternehmensgröße und der aktuelle Anlass. Zum Beispiel DSB-Pflicht, AVV-Prüfung, Datenpanne, Datenschutz-Check, ein neues KI-Tool oder laufende Betreuung. Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.