Für Unternehmen in Stuttgart, Ludwigsburg und bundesweit

Datenschutzrecht, das im Unternehmen wirklich funktioniert

Rechtliche Datenschutzberatung, Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und laufende Unterstützung als externe Datenschutzabteilung – juristisch fundiert, praxistauglich und nah an den operativen Prozessen.

Profil
Rechtsanwalt, Syndikus-Erfahrung, zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Fokus
DSGVO, BDSG, Beschäftigtendaten, Dienstleister, KI und IT-Prozesse
Modell
Einzelberatung, externer DSB oder laufende Datenschutzabteilung

Warum Datenschutz selten nur ein Dokumententhema ist

Unternehmen brauchen Datenschutz, der Risiken reduziert und Abläufe möglich macht.

Datenschutz wird oft erst sichtbar, wenn etwas drängt: ein Kundenfragebogen, eine Auskunftsanfrage, ein neuer Dienstleister, ein Beschäftigtendatenthema, eine KI-Anwendung, ein Datenleck oder eine Prüfung durch einen Geschäftspartner.

Die Beratung verbindet rechtliche Bewertung mit Unternehmenspraxis: Welche Pflicht ist zwingend, welche Maßnahme ist angemessen, und wie lässt sich Datenschutz so organisieren, dass Fachbereiche, IT, HR, Vertrieb und Management damit arbeiten können?

Pflichtanker

Datenschutz erzeugt echten Handlungsdruck – auch ohne akute Prüfung.

01

Benennung Datenschutzbeauftragter

Unternehmen müssen prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Neben DSGVO-Vorgaben kann in Deutschland insbesondere § 38 BDSG relevant werden.

02

Verzeichnis und Rechtsgrundlagen

Verarbeitungstätigkeiten, Zwecke, Kategorien, Empfänger, Fristen und Rechtsgrundlagen müssen nachvollziehbar dokumentiert und aktuell gehalten werden.

03

Auftragsverarbeitung und Dienstleister

Cloud, SaaS, IT, Newsletter, Lohnabrechnung und externe Dienstleister brauchen saubere Verträge, technische Prüfungen und eine belastbare Risikoabwägung.

04

Betroffenenrechte und Vorfälle

Auskunft, Löschung, Widerspruch, Datenpannen und Beschwerden müssen fristgerecht, strukturiert und beweissicher bearbeitet werden.

Leistungsbereiche

Drei Einstiege – je nachdem, wie viel Datenschutz Ihr Unternehmen auslagern möchte.

01

Vollumfassende Datenschutzberatung

Beratung zu DSGVO, BDSG, Beschäftigtendatenschutz, Marketing, Dienstleistersteuerung, internationalen Datenflüssen, KI, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Löschkonzepten und internen Richtlinien.

02

Externer Datenschutzbeauftragter

Übernahme der DSB-Funktion mit unabhängiger Beratung, Überwachung, Schulung, Berichten an die Geschäftsleitung, Ansprechpartnerrolle für Aufsichtsbehörden und strukturierter Jahresplanung.

03

Externe Datenschutzabteilung

Laufende operative Unterstützung für Datenschutzanfragen, AV-Verträge, Verzeichnisse, TOM-Prüfungen, Datenschutzvorfälle, Fachbereichsfreigaben, Lieferantenprüfungen und Management-Reports.

Beratung mit Inhouse-Blick

Datenschutzberatung aus anwaltlicher und unternehmerischer Perspektive.

Als Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und erfahrener Inhouse Lawyer bringe ich nicht nur die juristische Bewertung mit, sondern auch das Verständnis dafür, wie Entscheidungen im Unternehmen tatsächlich vorbereitet, abgestimmt und umgesetzt werden.

Management-tauglich

Risiken, Optionen und Prioritäten werden so aufbereitet, dass Geschäftsführung und Fachbereiche entscheiden können.

Operativ anschlussfähig

Empfehlungen bleiben nicht abstrakt, sondern werden in Vorlagen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und nächste Schritte übersetzt.

Technisch sensibilisiert

Cloud, KI, IT-Sicherheit und Dienstleistersteuerung werden nicht isoliert betrachtet, sondern in die Datenschutzbewertung einbezogen.

Skalierbar

Vom einmaligen Datenschutz-Check bis zur ausgelagerten Datenschutzfunktion kann die Zusammenarbeit modular aufgebaut werden.

Pakete

Datenschutzberatung mit klaren Einstiegsmodellen.

Datenschutz-Check

ab 2.400 EUR

Für Unternehmen, die ihren aktuellen Datenschutzstand strukturiert erfassen und priorisieren möchten.

  • Auftaktgespräch
  • Dokumenten- und Prozesssichtung
  • Risiko- und Maßnahmenübersicht
  • Management-Kurzbericht

Externer Datenschutzbeauftragter

monatlich auf Anfrage

Für Unternehmen, die die DSB-Funktion rechtssicher und dauerhaft extern besetzen möchten.

  • Benennung als DSB
  • Jahresplanung
  • Regelmäßige Beratung
  • Schulung und Berichtswesen

Externe Datenschutzabteilung

Retainer auf Anfrage

Für Unternehmen mit laufendem Datenschutzbedarf, aber ohne eigene voll ausgebaute Datenschutzorganisation.

  • Operative Datenschutzunterstützung
  • AV-Verträge und Dienstleister
  • Betroffenenrechte und Vorfälle
  • Fachbereichs- und Managementsupport

FAQ

Häufige Fragen

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Das hängt von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung ab. Neben den Benennungspflichten der DSGVO ist für nichtöffentliche Stellen in Deutschland insbesondere § 38 BDSG zu prüfen.

Ist ein externer Datenschutzbeauftragter besser als eine interne Lösung?

Das ist keine reine Kostenfrage. Externe DSB-Modelle können besonders sinnvoll sein, wenn Unternehmen Unabhängigkeit, Erfahrung, Entlastung interner Ressourcen und eine laufende strukturierte Betreuung benötigen.

Was ist mit externer Datenschutzabteilung gemeint?

Gemeint ist nicht nur die formale DSB-Rolle, sondern laufende operative Unterstützung bei Datenschutzprozessen, Dokumentation, Dienstleisterprüfungen, Anfragen, Vorfällen, Schulungen und internen Freigaben.

Passt das auch zu KI- und IT-Sicherheitsfragen?

Ja. Datenschutz, KI-Governance und Informationssicherheit überschneiden sich häufig. Gerade bei KI-Tools, Cloud-Diensten, Beschäftigtendaten und Dienstleistersteuerung ist eine gemeinsame Betrachtung sinnvoll.

Nächster Schritt

Sie möchten Datenschutz verlässlich aufstellen oder auslagern?

Schicken Sie eine kurze Nachricht mit Branche, Unternehmensgröße, aktuellem Datenschutzstand und der Frage, ob Sie Beratung, einen externen Datenschutzbeauftragten oder laufende Datenschutzunterstützung suchen.