Benennung Datenschutzbeauftragter
Unternehmen müssen prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Neben DSGVO-Vorgaben kann in Deutschland insbesondere § 38 BDSG relevant werden.
Für Unternehmen in Stuttgart, Ludwigsburg und bundesweit
Rechtliche Datenschutzberatung, Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und laufende Unterstützung als externe Datenschutzabteilung – juristisch fundiert, praxistauglich und nah an den operativen Prozessen.
Warum Datenschutz selten nur ein Dokumententhema ist
Datenschutz wird oft erst sichtbar, wenn etwas drängt: ein Kundenfragebogen, eine Auskunftsanfrage, ein neuer Dienstleister, ein Beschäftigtendatenthema, eine KI-Anwendung, ein Datenleck oder eine Prüfung durch einen Geschäftspartner.
Die Beratung verbindet rechtliche Bewertung mit Unternehmenspraxis: Welche Pflicht ist zwingend, welche Maßnahme ist angemessen, und wie lässt sich Datenschutz so organisieren, dass Fachbereiche, IT, HR, Vertrieb und Management damit arbeiten können?
Pflichtanker
Unternehmen müssen prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Neben DSGVO-Vorgaben kann in Deutschland insbesondere § 38 BDSG relevant werden.
Verarbeitungstätigkeiten, Zwecke, Kategorien, Empfänger, Fristen und Rechtsgrundlagen müssen nachvollziehbar dokumentiert und aktuell gehalten werden.
Cloud, SaaS, IT, Newsletter, Lohnabrechnung und externe Dienstleister brauchen saubere Verträge, technische Prüfungen und eine belastbare Risikoabwägung.
Auskunft, Löschung, Widerspruch, Datenpannen und Beschwerden müssen fristgerecht, strukturiert und beweissicher bearbeitet werden.
Leistungsbereiche
01
Beratung zu DSGVO, BDSG, Beschäftigtendatenschutz, Marketing, Dienstleistersteuerung, internationalen Datenflüssen, KI, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Löschkonzepten und internen Richtlinien.
02
Übernahme der DSB-Funktion mit unabhängiger Beratung, Überwachung, Schulung, Berichten an die Geschäftsleitung, Ansprechpartnerrolle für Aufsichtsbehörden und strukturierter Jahresplanung.
03
Laufende operative Unterstützung für Datenschutzanfragen, AV-Verträge, Verzeichnisse, TOM-Prüfungen, Datenschutzvorfälle, Fachbereichsfreigaben, Lieferantenprüfungen und Management-Reports.
Beratung mit Inhouse-Blick
Als Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und erfahrener Inhouse Lawyer bringe ich nicht nur die juristische Bewertung mit, sondern auch das Verständnis dafür, wie Entscheidungen im Unternehmen tatsächlich vorbereitet, abgestimmt und umgesetzt werden.
Risiken, Optionen und Prioritäten werden so aufbereitet, dass Geschäftsführung und Fachbereiche entscheiden können.
Empfehlungen bleiben nicht abstrakt, sondern werden in Vorlagen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und nächste Schritte übersetzt.
Cloud, KI, IT-Sicherheit und Dienstleistersteuerung werden nicht isoliert betrachtet, sondern in die Datenschutzbewertung einbezogen.
Vom einmaligen Datenschutz-Check bis zur ausgelagerten Datenschutzfunktion kann die Zusammenarbeit modular aufgebaut werden.
Pakete
ab 2.400 EUR
Für Unternehmen, die ihren aktuellen Datenschutzstand strukturiert erfassen und priorisieren möchten.
monatlich auf Anfrage
Für Unternehmen, die die DSB-Funktion rechtssicher und dauerhaft extern besetzen möchten.
Retainer auf Anfrage
Für Unternehmen mit laufendem Datenschutzbedarf, aber ohne eigene voll ausgebaute Datenschutzorganisation.
FAQ
Das hängt von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung ab. Neben den Benennungspflichten der DSGVO ist für nichtöffentliche Stellen in Deutschland insbesondere § 38 BDSG zu prüfen.
Das ist keine reine Kostenfrage. Externe DSB-Modelle können besonders sinnvoll sein, wenn Unternehmen Unabhängigkeit, Erfahrung, Entlastung interner Ressourcen und eine laufende strukturierte Betreuung benötigen.
Gemeint ist nicht nur die formale DSB-Rolle, sondern laufende operative Unterstützung bei Datenschutzprozessen, Dokumentation, Dienstleisterprüfungen, Anfragen, Vorfällen, Schulungen und internen Freigaben.
Ja. Datenschutz, KI-Governance und Informationssicherheit überschneiden sich häufig. Gerade bei KI-Tools, Cloud-Diensten, Beschäftigtendaten und Dienstleistersteuerung ist eine gemeinsame Betrachtung sinnvoll.
Nächster Schritt
Schicken Sie eine kurze Nachricht mit Branche, Unternehmensgröße, aktuellem Datenschutzstand und der Frage, ob Sie Beratung, einen externen Datenschutzbeauftragten oder laufende Datenschutzunterstützung suchen.