Kollegiale Vertretung im Termin
Die Terminsvertretung richtet sich an Rechtsanwälte und Kanzleien, die einen gerichtlichen Termin nicht selbst wahrnehmen können oder für einen auswärtigen Termin eine wirtschaftlich sinnvolle Vor-Ort-Lösung suchen.
Ich übernehme die Vertretung nach vorheriger Abstimmung Ihrer Vorgaben. Dazu gehören insbesondere Anträge, Vergleichsrahmen, Hinweise zum Sachverhalt und taktische Grenzen. Ziel ist eine zuverlässige Wahrnehmung des Termins im Interesse des gemeinsamen Mandanten.
Zivilrecht
Termine vor Amts- und Landgerichten, insbesondere bei überschaubarer Aktenlage oder klaren Vorgaben.
Arbeitsrecht
Güte- und Kammertermine nach vorheriger Abstimmung des Vergleichsrahmens.
Straf- und OWi-Sachen
Terminsvertretung nach Prüfung von Umfang, Fristen und Verteidigungsziel.
Familienrecht
Nach Absprache auch Scheidungstermine und einfach gelagerte Familiensachen.
Bericht und Nachbereitung
Im Anschluss erhalten Sie einen Terminsbericht mit den wesentlichen Ergebnissen, gerichtlichen Hinweisen und den besprochenen nächsten Schritten. Auf Wunsch ergänze ich den Bericht um eine eigene Einschätzung oder ein telefonisches Nachgespräch.