Datenschutzrecht · Unternehmenspflichten

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht nur für große Unternehmen relevant. Die Pflicht zur Benennung kann sich bereits aus der Art der Datenverarbeitung ergeben.

Wann besteht eine Benennungspflicht?

Nach § 38 BDSG müssen Unternehmen in Deutschland regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Unabhängig von dieser Zahl kann die Pflicht nach Art. 37 DSGVO bestehen, etwa bei umfangreicher regelmäßiger Überwachung, Tracking, Scoring, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten oder anderen besonders sensiblen Daten. Auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist ein starkes Signal, die Benennung sorgfältig zu prüfen.

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Fachkunde, Unabhängigkeit und Praxiserfahrung mit, ohne interne Rollenkonflikte zu schaffen. Er unterstützt bei Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, TOMs, Löschkonzepten, Betroffenenrechten, Datenschutzvorfällen und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Benennungspflicht prüfen lassen?

Als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich Ihre Benennungspflicht, übernehme die datenschutzrechtliche Betreuung und begleite Ihr Unternehmen laufend bei der praktischen Umsetzung der DSGVO.

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