Das Wettbewerbsrecht ist das Recht des Marktes. Es dient der Unterbindung des unlauteren Wettbewerbs. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt die Grundlage des Lauterkeitsrechts dar, indem es Wettbewerber und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen schützt. Es enthält daher Verbotstatbestände sowie Rechtsfolgen in Form von Ansprüchen, Verfahrensregelungen und Sanktionen. Im Falle von unlauterem Verhalten kann ein Unternehmen von Konkurrenten abgemahnt sowie auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
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