Unter Vertragsrecht versteht man hauptsächlich die Rechtsvorschriften, die das Entstehen und Erlöschen sowie Störungen schuldrechtlicher Verträge betreffen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Vertragliche Schuldverhältnisse sind insbesondere
- der Kaufvertrag
- der Mietvertrag
- der Dienstvertrag
- der Werkvertrag
- der Reisevertrag
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