Immer wieder stehen Flugpassagiere vor dem Problem, dass ihre Flüge massive Verspätungen haben oder annuliert werden. Die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 legt Mindestrechte für Fluggäste fest, wenn diese auf Flughäfen eines EU-Mitgliedsstaates einen Flug antreten bzw. mit einem europäischen Luftfahrtunternehmen in die EU einreisen. In der Praxis ist die Durchsetzung dieser Rechte jedoch schwierig, da sich viele Luftfahrtunternehmen unter oft fadenscheinigen Gründen gegen die rechtlich meist eindeutigen Ansprüche der Passagiere wehren.
In diesem Fall kann ein anwaltliches Forderungsschreiben sehr hilfreich sein. Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.