Herr Rechtsanwalt Armin Geiger ist seit 2008 als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2013 wurde ihm vom Mainzer Medieninstitut (Johannes-Gutenberg-Universität) der Master im Urheber- und Medienrecht (LL.M.) verliehen. Neben der Spezialisierung im Bereich des Urheberrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Markenrecht) verfügt Herr Rechtsanwalt Geiger auch über langjährige Erfahrung im Baurecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht. Eine erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges für Arbeitsrecht erfolgte bereits im Jahr 2008, im Jahr 2010/2011 absolvierte Herr Rechtsanwalt Geiger den Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht.
Herr Rechtsanwalt Armin Geiger vertritt seine Mandanten bundesweit außergerichtlich und vor Gericht. Er ist zudem beratend im Bereich der Vertragsgestaltung, insbesondere im Urheberrecht, Markenrecht, Künstlerrecht, IT-Recht, Immaterialgüterrecht (Intellectual Property) und Arbeitsrecht tätig.
Durch ständige Fortbildung ist Herr Geiger in seinen Tätigkeitsgebieten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung, wodurch er auch komplizierte Rechtsfragen schnell und zuverlässig beantwortet kann.
Transparenz und Aufklärung über die anfallenden Kosten sowie taktisches Vorgehen gehören für ihn zu den selbstverständlichen Grundvoraussetzungen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant.